BUCHHALTUNG & RECHT

Bewirtungsbeleg richtig ausfüllen: was das Finanzamt verlangt

Ein fehlerhafter Beleg = kein Betriebsausgabenabzug. Was drauf muss – und wie du als Gastronom korrekte Belege ausstellst.

Michael Hanßen · Juni 2026 · 4 Min

Geschäftsessen sind Alltag – und der Bewirtungsbeleg ist die Eintrittskarte zum Steuerabzug. Für dich als Gastwirt ist das doppelt wichtig: Stellst du korrekte Belege aus, kommen Geschäftskunden gern wieder.

Die 70-%-Regel

Bei geschäftlicher Bewirtung sind in der Regel 70 % der angemessenen Kosten als Betriebsausgabe abziehbar, 30 % nicht. Die Vorsteuer ist dagegen zu 100 % abziehbar. Wichtig: Die Kosten müssen angemessen und betrieblich veranlasst sein.

Pflichtangaben auf der Rechnung

Was auf den Eigenbeleg gehört

Zusätzlich notiert der Bewirtende auf einem Eigenbeleg (oder der Rückseite): Anlass der Bewirtung (konkret, nicht „Geschäftsessen") und die Namen aller Teilnehmer – auch den eigenen.

Dein Vorteil als Gastronom

Viele Gäste sind Geschäftsleute, die den Beleg absetzen wollen. Wenn dein Kassensystem auf Knopfdruck einen korrekten, vollständigen Bewirtungsbeleg druckt (mit Einzelpositionen und – auf Wunsch – Firmenadresse), machst du es ihnen leicht. Das ist ein kleiner, oft unterschätzter Grund für Stammkundschaft im B2B-Bereich.

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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge und Regelungen können sich ändern – im Zweifel bitte Steuerberater:in fragen.

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