Geschäftsessen sind Alltag – und der Bewirtungsbeleg ist die Eintrittskarte zum Steuerabzug. Für dich als Gastwirt ist das doppelt wichtig: Stellst du korrekte Belege aus, kommen Geschäftskunden gern wieder.
Die 70-%-Regel
Bei geschäftlicher Bewirtung sind in der Regel 70 % der angemessenen Kosten als Betriebsausgabe abziehbar, 30 % nicht. Die Vorsteuer ist dagegen zu 100 % abziehbar. Wichtig: Die Kosten müssen angemessen und betrieblich veranlasst sein.
Pflichtangaben auf der Rechnung
- Name & Anschrift der Gaststätte
- Tag der Bewirtung
- Speisen & Getränke einzeln ausgewiesen (nicht „Speisen 80 €")
- Gesamtbetrag inkl. ausgewiesener Umsatzsteuer
- Ab 250 €: zusätzlich Name & Anschrift des bewirtenden Unternehmens
- Maschinell erstellt & elektronisch aufgezeichnet (TSE)
Was auf den Eigenbeleg gehört
Zusätzlich notiert der Bewirtende auf einem Eigenbeleg (oder der Rückseite): Anlass der Bewirtung (konkret, nicht „Geschäftsessen") und die Namen aller Teilnehmer – auch den eigenen.
Dein Vorteil als Gastronom
Viele Gäste sind Geschäftsleute, die den Beleg absetzen wollen. Wenn dein Kassensystem auf Knopfdruck einen korrekten, vollständigen Bewirtungsbeleg druckt (mit Einzelpositionen und – auf Wunsch – Firmenadresse), machst du es ihnen leicht. Das ist ein kleiner, oft unterschätzter Grund für Stammkundschaft im B2B-Bereich.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge und Regelungen können sich ändern – im Zweifel bitte Steuerberater:in fragen.

