Restaurants, Cafés und Bars sind bargeldintensive Betriebe – und stehen damit bei Betriebsprüfungen besonders im Fokus. Die gute Nachricht: Wer sauber dokumentiert, hat nichts zu befürchten. Die schlechte: Lücken führen schnell zu Hinzuschätzungen.
Der Hauptverdacht: nicht erfasste Bareinnahmen
Das Kernthema jeder Prüfung ist, ob alle Bareinnahmen vollständig erfasst sind. Deshalb schaut der Prüfer zuerst auf die Kassenführung: TSE-Protokolle, Kassenberichte, Stornos, Trainingsbuchungen. Formelle Mängel hier öffnen die Tür für Schätzungen.
Die Verprobungs-Methoden
- Rohgewinnaufschlag: Wareneinsatz × branchenüblicher Aufschlag → erwarteter Umsatz. Weicht dein Umsatz stark ab, gibt es Fragen.
- Zeitreihenvergleich: Umsatz und Wareneinsatz über Wochen/Monate – unplausible Schwankungen fallen auf.
- Geldverkehrs-/Vermögenszuwachsrechnung: Passt dein Lebensstil zum erklärten Gewinn?
- Chi-Quadrat-/Benford-Test: statistische Tests auf „erfundene" Zahlen.
Was du bereithalten solltest
- Kassendaten & TSE-Exporte, Kassenberichte (bei offener Ladenkasse)
- Wareneingangsrechnungen & Inventuren
- Verfahrensdokumentation zur Kasse
- Trinkgeld-Auszahlungslisten (sauber dokumentiert)
- Bewirtungsbelege, Bewirtungsnachweise
Hinzuschätzung – und wie du sie vermeidest
Ist die Buchführung nicht ordnungsgemäß, darf das Finanzamt schätzen – oft zu deinen Ungunsten. Der beste Schutz ist keine Tricks, sondern laufende, lückenlose Dokumentation. Wer täglich sauber arbeitet, muss vor der Prüfung nichts rekonstruieren.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Regelungen können sich ändern – im Zweifel bitte Steuerberater:in fragen.

