Geofencing arbeitet mit dem sensibelsten Datum überhaupt: dem Aufenthaltsort eines Menschen. Genau deshalb schauen Datenschützer hier besonders genau hin – und genau deshalb lohnt es sich, die Spielregeln zu kennen. Die gute Nachricht: rechtssicher ist es absolut machbar.
Dieser Beitrag gehört zu unserem Geofencing-Guide für Restaurants und vertieft den Punkt Datenschutz.
Warum Datenschutz hier zählt
Standortdaten sind nach der DSGVO personenbezogene Daten. Sobald sich aus ihnen eine Person bestimmen lässt – und sei es über das Smartphone – greifen alle Schutzpflichten: Rechtsgrundlage, Transparenz, Zweckbindung, Datensparsamkeit. Wer das ignoriert, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.
Zwei Wege – zwei Rechtslagen
1. Werbung über Plattformen (Meta, Google): Du stellst im Anzeigen-Manager nur einen Umkreis ein. Die Standortverarbeitung passiert bei der Plattform auf Basis ihrer eigenen Nutzungsbedingungen und Einwilligungen. Du selbst verarbeitest keine personenbezogenen Standortdaten – das ist der einfachste und sicherste Einstieg.
2. Eigene App mit Geofence-Push: Schickt deine App eine Nachricht, sobald jemand einen Bereich betritt, verarbeitest du Standortdaten. Dann brauchst du eine ausdrückliche, freiwillige Einwilligung (Opt-in), eine saubere Datenschutzerklärung und einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit deinem Technik-Dienstleister.
Deine Pflichten-Checkliste
- Einwilligung (Opt-in) einholen, bevor du eigene Standortdaten nutzt – aktiv, freiwillig, widerrufbar.
- Datenschutzerklärung ergänzen: welche Daten, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Dienstleister, Nutzerrechte.
- Datensparsamkeit: nur erheben, was du wirklich brauchst – keine Bewegungsprofile „auf Vorrat".
- AVV mit jedem externen Tool-/App-Anbieter abschließen.
- Löschkonzept: Standortdaten nicht länger speichern als nötig.
Was du nicht tun darfst
Heimliches Tracking ohne Einwilligung, das Anlegen dauerhafter Bewegungsprofile oder das Weitergeben von Standortdaten an Dritte ohne Rechtsgrundlage – das ist tabu. Im Zweifel gilt: lieber den plattformbasierten Weg (1) wählen, der ohne eigene Datenverarbeitung auskommt.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung deines konkreten Falls wende dich bitte an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt oder eine/n Datenschutzbeauftragte/n.


